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Digitale Barrierefreiheit für Vereine: Finanzielle Fördermöglichkeiten

Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können, müssen auch Angebote im World Wide Web barrierefrei sein. In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie eine Webpräsenz barrierefrei wird, warum Vereine ihren Online-Auftritt so barrierearm wie möglich gestalten sollten und wie die Aktion Mensch dabei mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt.

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Illustration des vereinfacht-Wappen und einer Euro-Münze auf einer Wippe.

Das Wichtigste im Überblick

  • Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Anwendungen, Dokumente und andere digitale Ressourcen technisch und inhaltlich so bereitgestellt werden, dass sie von allen Menschen – unabhängig ihrer Einschränkungen – genutzt werden können.

  • Eine barrierefreie Online-Präsenz bietet Vereinen viele Vorteile, denn die digitalen Angebote können von einer größeren Gruppe an Menschen genutzt werden. Außerdem werden gesetzlich immer mehr Anforderungen an Betreiber*innen von Internetseiten und Co. gestellt. Wer rechtzeitig handelt, verschafft sich einen Vorteil.

  • Gemeinnützige Organisationen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können von der Aktion Menschen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erhalten.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Anträge stellen, Konzert-Tickets buchen, Nachrichten lesen, arbeiten: Ein großer Teil unseres Alltags spielt sich am Handy, Tablet oder Laptop ab. Die Nutzung digitaler Angebote gehört für viele von uns zur Normalität. Dabei müssen Internetseiten und Apps bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um niemanden zu exkludieren: Damit Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie motorischen oder kognitiven Einschränkungen Angebote problemlos nutzen können, müssen sie barrierefrei sein.

Entwickler*innen, Designer*innen und Redakteur*innen müssen bei der Umsetzung eines Internetauftritts daher eine Reihe von Aufgaben bewältigen. Die Website muss beispielsweise mit Assistenztechnologien wie Screenreadern nutzbar sein, sodass Inhalte vorgelesen werden können. Elemente müssen via semantischem HTML logisch strukturiert werden. Schriften müssen gut lesbar sein, Kontraste stark genug. Feedbackmechanismen und Fehlermeldungen müssen ausführlich und deutlich sein. Bilder sollten mit sogenannten Alt-Attributen versehen werden. Und dies ist nur ein Ausschnitt an relevanten Punkten.

Mit einem individuellen Accessibility-Audit kannst du herausfinden, wie barrierefrei die aktuelle Website deines Vereins ist.

WCAG: Internationaler Standard für digitale Zugänglichkeit

Welche Faktoren unumgänglich sind, um digitale Barrierefreiheit herzustellen, sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), zu Deutsch Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, festgehalten. Diese Richtlinien definieren eine umfassende Reihe von Erfolgskriterien, die in drei verschiedene Konformitätsstufen unterteilt sind, um unterschiedliche Grade an Barrierefreiheit zu ermöglichen.

Die WCAG werden international anerkannt und bilden unter anderem die Grundlage für die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSG); den gesetzlichen Grundlagen für digitale Barrierefreiheit in Deutschland.

Wie profitieren Vereine von einer barrierefreien Website?

In einer zunehmend digitalisierten Welt sollte der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen gleichermaßen möglich sein. Auch für Vereine ist es daher essenziell, sich mit der Zugänglichkeit ihrer Webpräsenz zu befassen. Es lohnt sich, denn eine barrierefreie Website bietet zahlreiche Vorteile.

  • Digitale Teilhabe für alle: Eine barrierefreie Website ermöglicht Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zum Online-Angebot deines Vereins. So leistest du einen Beitrag für eine gleichberechtigte Gesellschaft.

  • Größere Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkten technischen Fähigkeiten, werden ermutigt, sich aktiv an den digitalen Angeboten des Vereins zu beteiligen. Somit können die Reichweite des Vereins vergrößert und neue Mitglieder, Freiwillige oder Unterstützer*innen angezogen werden.

  • Verbesserte Benutzer*innenerfahrung (UX): Mit einer barrierefreien Website wird die Nutzung für sämtliche Besuchende angenehmer und effizienter gestaltet. Denn eine klare Navigation und gut lesbare Texte bieten allen Menschen einen Mehrwert. 

  • Höhere Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Viele Faktoren, die eine Online-Präsenz barriereärmer machen, wirken sich ebenfalls positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) deiner Website aus. So verbessern sich die Chancen, dass dein Verein bei Google und Co. gefunden wird.

  • Einhaltung von Standards und Gesetzen: In Deutschland gibt es bereits gesetzliche Regelungen, um die Barrierefreiheit von Onlineangeboten öffentlicher Stellen zu sichern. 2025 tritt mit dem Barrierefreiheitsstärkungesgesetz ebenfalls eine Regelung für private Unternehmen in Kraft. Wer vorausschauend handelt und sich mit dem Thema auseinandersetzt, kann die besten Entscheidungen für den eigenen Verein treffen.

Wie wird digitale Barrierefreiheit für Vereine gefördert?

Hat sich dein Verein dafür entschieden, den eigenen Internetauftritt in puncto Barrierefreiheit zu optimieren oder die Website von Grund auf neu entwickeln zu lassen, stellt sich die Frage, wie der damit verbundene finanzielle Aufwand gestemmt wird. Denn die Realisierung barrierefreier Onlineangebote erfordert Zeit und Ressourcen. Glücklicherweise bietet die Aktion Mensch verschiedene Programme an, um gemeinnützigen Organisationen ökonomisch unter die Arme zu greifen.

Je nach Programm können Projekte mit maximal 5.000 bis maximal 450.000 Euro bezuschusst werden. Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen an den Umfang und die Laufzeit des Projekts sowie vorhandene Eigenmittel.

Zum Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“

Zum Aktionsförderangebot „Digitale Teilhabe für alle“ (läuft bis zum 31. Dezember 2024 )

Für alle Fördermöglichkeiten gilt, dass sich Projekte an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten richten müssen. Darüber hinaus werden bestimmte Anforderungen an die antragstellende Organisation gestellt. Diese muss unter anderem gemeinnützig sein, eine bestimmte Rechtsform besitzen und ihren Sitz in Deutschland haben. Ob dein Verein die Förderfähigkeit erfüllt, erfährst du mit dem Schnell-Check der Aktion Mensch. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag auf Förderung online auf der Website der Aktion Mensch stellen.

Wie können Vereine digitale Barrierefreiheit umsetzen?

Die Realisierung digitaler Barrierefreiheit erfordert technisches Know-how, konzeptionelles Geschick und Einsicht in das Nutzungsverhalten von Besuchenden. Wer eine Onlinepräsenz so barrierearm wie möglich gestalten möchte, sollte sich von Dienstleister*innen unterstützen lassen, die Erfahrung mit der Entwicklung barrierefreier Webauftritte besitzen. Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Pflege vorhandener Inhalte. Schließlich möchtest du sicherstellen, dass deine Website auch langfristig barrierefrei bleibt.

Kontakt aufnehmen

Malte Riechmann

Bei Interesse darfst du mich gern direkt kontaktieren.